Golfcart / Spielbetrieb
Für unsere Mitglieder und Gäste stehen 8 Golfcarts zur Verfügung, die Sie für Ihre Golfrunde vorreservieren können. Beachten Sie die - je nach Witterung und Platzverhältnissen - vorgegebenen Richtlinien.
Mietvertrag
1. MIETGEGENSTAND:
Mietgegenstand ist ein im Eigentum des Vermieters stehendes Golffahrzeug.
Sollte der Mieter unerfahren in der Benutzung eines derartigen Golffahrzeuges sein, hat er sich vor Inbetriebnahme über das Sekretariat durch einen Mitarbeiter über die Bedienung des Golffahrzeuges einweisen zu lassen.
Der Mieter haftet für jede Beschädigung des Fahrzeuges.
2. MIETDAUER:
Die Vermietung erfolgt für die Dauer einer Spielrunde über 9 bzw. 18 Löcher in normalem Spieltempo.
3. VERWENDUNG DES MIETGEGENSTANDES:
Das Golffahrzeug darf nur von Personen angemietet werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist für max. zwei erwachsene Personen und zwei Golftaschen zugelassen. Jede weitere Zuladung ist prinzipiell verboten.
Den Wegweisern und dem vorgegebenen Plan ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Befahren von Abschlägen, Vorgrüns und Grüns ist verboten.


